Lernen Sie unser Whistleblowing-Verfahren kennen. Erfahren Sie, wie Sie Informationen über rechtswidrige oder mutmaßlich rechtswidrige Handlungen oder Unterlassungen sowie andere Missbräuche melden können
Lernen Sie unser Whistleblowing-Verfahren kennen. Erfahren Sie, wie Sie Informationen über rechtswidrige oder mutmaßlich rechtswidrige Handlungen oder Unterlassungen sowie andere Missbräuche melden können
Mit der Whistleblower-Richtlinie ermutigt und schützt Qualysoft Mitarbeiter, ehemalige Mitarbeiter, Kandidaten und Parteien, mit denen Qualysoft eine Geschäftsbeziehung unterhält (z. B. Partner, Lieferanten, Kunden und alle anderen Personen, die ein berechtigtes Interesse haben), sich zu melden, wenn sie auf ein Verhalten seitens oder innerhalb von Qualysoft stoßen, das unethisch und illegal ist bzw. erscheint oder gegen den Rahmen der internen Whistleblowing-Richtlinie verstößt.
Die Whistleblower-Richtlinie gilt für Bedenken hinsichtlich vermutetem oder tatsächlichem kriminellem Verhalten, unethischem Verhalten oder anderem Fehlverhalten, einschließlich eines (mutmaßlichen) Verstoßes gegen (EU) Recht durch oder innerhalb von Qualysoft, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
Ein Interessenkonflikt liegt jedoch nur dann vor, wenn er in einem der oben genannten Fälle auftritt.
Über die Whistleblowing-Kanäle von Qualysoft (office@qualysoft.com) können diese Bedenken geäußert werden, ohne dass Vergeltungsmaßnahmen befürchtet werden müssen. Es macht das Management auf Vorwürfe von Straftaten oder anderem vermuteten Fehlverhalten aufmerksam und trägt dazu bei, dass geeignete und angemessene Maßnahmen zur Bewältigung der Situation ergriffen werden.
Auf der Grundlage der bereitgestellten Informationen wird das Whistleblowing-Problem untersucht. Oft ist zur weiteren Klärung ein Folgekontakt erforderlich, der Kontakt wird über die zur Verfügung stehenden Kommunikationskanäle gesucht.
Wir achten mit größter Sorgfalt darauf, die Identität von Hinweisgebern und die Vertraulichkeit einer solchen Meldung zu schützen, und zwar innerhalb der Grenzen, die durch die Datenverarbeitungsvorschriften zum Hinweisgeber sowie geltende Gesetze und Vorschriften festgelegt sind.